
Luftfahrt Bundesamt bestätigt: Inka-Palette nach wie vor luftfrachtgeeignet
Nachdem das Luftfahrt Bundesamt (LBA) im November 2024 seine Vorgaben für Verpackungen in der Luftfracht verschärft hat, kam es Anfang 2025 auch unter unseren Kunden zu Verunsicherungen.

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Entwaldungsverordnung EUDR: Inka-Paletten sind als Recyclingprodukte ausgenommen
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die 2023 in Kraft getreten ist und ab Dezember 2025 zur Anwendung kommen wird, soll der weltweiten Abholzung Einhalt gebieten. Unter anderem müssen dann die Anwender von Holzpaletten und -verpackungen nachweisen, dass die Produkte ihrer Lieferanten der EUDR entsprechen.
Eine entsprechende Bestätigung bieten wir hier an.






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