Exportpaletten für den Export in die ISPM 15 - Länder

Alle INKA-Paletten unterliegen dem IPPC-Standard ISPM 15, der die Einschleppung und Verbreitung von Pflanzenschädlingen in den Zielländern verhindert. Dieser ISPM 15 Standard setzt spezielle Anforderungen auf Holzverpackung wie Kisten oder Paletten ein. Zu diesen Maßnahmen gehören z.B. Hitzebehandlung, Entrindung, IPPC Markierung etc. Bis jetzt haben fast 200 Länder dieser ISPM 15 Standard umgesetzt. Das verursacht weitere Kosten für Vorbehandlungen und administrativen Aufwand beim Export nach Übersee.


Dadurch, dass INKA-Paletten aus Pressholz hergestellt werden, sind sie gemäß ISPM 15 als ,,processed wood‘‘ anerkannt und von den Maßnahmen für Holzverpackungen sind sie nicht betroffen. INKA-Paletten gelten als ISPM 15 Paletten und sind ohne Vorbehandlung und IPPC Markierung für den Export in die ISPM 15 - Länder sofort einsetzbar. Um die Zollkontrolle zu beschleunigen, bieten wir unseren Kunden ein kostenloser Service mit individualisierbaren Exportzertifikaten an. Mithilfe unseres Zertifikates können Sie bei der Zollkontrolle noch ,,schwarz auf weiß‘‘ beweisen, dass die INKA Paletten dem ISPM 15 Standard entsprechen.

Zum Zertifikatsservice


Seefracht und Containerpaletten

Für den Versand in Überseecontainern empfehlen wir Ihnen unsere Containerpaletten, die entweder in 2 oder in 3 Reihen den Frachtraum ohne übrige Lücken beladen.
Schauen Sie auf unsere Staupläne für 20‘ und 40‘ ISO Container.


Paletten für Luftfracht – leicht und manipulationssicher

INKA Exportpaletten sind leicht und gemäß ISPM 15 konform, deshalb stellen sie die richtige Wahl für Ihre Luftfrachtsendungen dar. Die geschlossene Bodenfläche garantiert, dass die nachträgliche Manipulation (z.B. Verstecken eines Sprengstoffes) kaum möglich ist. Wenn die INKA Paletten vollflächig beladen und umreifen oder einschließlich der Füße und der Kante mit Folie umwickelt sind, gelten sie daher als manipulationssicher und werden nicht nachkontrolliert.


1. Was bedeutet der IPPC Standard ISPM 15?

ISPM 15 ist ein internationaler Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen. Er wurde vom Sekretariat des internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) herausgegeben und soll durch einheitliche Importvorschriften das Einschleppen von Pflanzenschädlingen in Holzverpackungen wie Kisten und Paletten verhindern.

2. Warum ist es wichtig, dass Inka-Paletten dem ISPM 15 Standard unterliegen?

In Holzverpackungen wie Kisten oder Paletten können sich unbemerkt Pflanzenschädlinge einnisten und damit in Länder importiert werden, in denen sie nicht heimisch sind. Für den Pflanzenbestand vor Ort können solche Tierarten sehr gefährlich werden. In Zeiten der Globalisierung ist das ein großes Problem, dem mit der ISPM 15 entgegengewirkt werden soll.
Holzverpackungen müssen gemäß dem ISPM 15 Standard vor dem Import entsprechend behandelt (Hitzebehandlung – HT oder Methylbromid-Begasung-MB) und markiert werden, um ein Einschleppen von Pflanzenschädlingen zu verhindern.
Für Inka-Paletten gelten diese Vorschriften nicht: Die Paletten bestehen aus Pressholz, in ihnen können sich keine Insekten einnisten. Daher erfüllen die INKA-Paletten die Einfuhrbestimmungen für Südafrika, Neuseeland, China, USA und in viele andere ISPM 15- Länder. Diese ISPM 15-Paletten gelten ab Werk als behandelte/begaste IPPC-Paletten, obwohl sie weder Hitzebehandlung noch IPPC Markierung benötigen.

3. Sind Inka-Paletten nach ISPM 15 zertifiziert?

ISPM 15 ist kein Zertifizierungsverfahren, sondern ein Teil des internationalen Standards für phytosanitäre Maßnahmen. Inka-Paletten sind vielmehr ISPM-15-konform: Da sie aus Pressholz hergestellt werden, können sich keine Pflanzenschädlinge in der Palette einnisten. Pressholz ist deshalb als „processed  wood“ oder Holzwerkstoff von den Vorgaben des ISPM 15 Standards ausgenommen und kann ohne Vorbehandlung und Markierung importiert werden.
Ein IPPC-ISPM 15 Zertifikat ist für den Export der Inka-Palette nicht nötig. Um die Prozesse am Zoll zu beschleunigen, bieten wir aber auf unserer Website individualisierbare Exportzertifikate zum Download an.

4. Haben Inka-Paletten eine IPPC-Markierung?

Nein, INKA-Paletten sind zwar auch IPPC Paletten genannt, sie benötigen aber keine IPPC-Markierung für den Export in die ISPM 15 Länder. Unsere Paletten werden aus Pressholz hergestellt, das als Holzwerkstoff oder „processed wood“ gilt. Damit sind sie von der ISPM 15-Anforderungen ausgenommen.

Links zu bedeutenden Einfuhrbestimmungen:

Übersicht "Einfuhrbestimmungen für Holzverpackungen - ISPM15-Länderliste" [PDF] (44 kb)
https://www.awe.gov.au/biosecurity-trade/import/goods/timber-packaging
Aktuelle Informationen zum Brexit -www.gov.uk/wood-packaging-import-export

Herstellerbescheinigungen und Exportzertifikate für die USA, Kanada, Mexiko, Chile, Großbritannien und andere IPPC/ISPM15 Länder finden Sie hier kostenlos zum  Download.