Was ist ISPM15 / NIMF15?
Der "International Standard for Phytosanitary Measures" (ISPM15, in spanisch-sprachigen Ländern NIMF15) ist ein von der International Plant Protection Convention (IPPC) entwickeltes Regelwerk an Einfuhrbestimmungen für Holzpackmittel und Holzpaletten.
Der ISPM15/NIMF15 hat keine unmittelbare Geltung in einzelnen Ländern. Aber immer mehr Staaten setzen diese Regeln in nationale Vorschriften um. China, Kanada, USA, Mexiko, Chile und Indien haben die Richtlinie bereits in nationale Bestimmungen umgesetzt. Weitere Länder werden folgen.
Die Richtlinie dient dem Schutz der heimischen Pflanzenwelt vor fremden Schadinsekten. In gewöhnlichen Holzkisten und Holzpaletten hat man schon häufig Käfer und Larven aus anderen Ländern gefunden. In einer neuen Umgebung können sie sich ohne natürliche Fressfeinde schnell zur Landplage entwickeln.
Deshalb dürfen Paletten aus Massivholz gemäß ISPM15/NIMF15 erst nach aufwändiger Begasung mit dem Insektizid Methylbromid oder Hitzebehandlung die Landesgrenzen eines ISPM15/NIMF15-Landes überschreiten.
Steht Ihre Sendung auf einem nicht-ISPM15/NIMF15-konformen Paletten am Zoll eines ISPM15/NIMF15-Landes, droht dem Exporteur eine teure Nachbehandlung vor Ort! Im Extremfall könnte der Zoll der Sendung sogar die Einreise verweigern.
Warum brauchen INKA-Paletten keine ISPM15/NIMF15-Behandlung?
INKA-Paletten bestehen aus getrockneten Holzspänen und werden unter Druck und Hitze formgepresst, ähnlich wie eine Spanplatte (engl. "particle board").
INKA-Paletten gelten als "processed wood" im Sinne der ISPM15/NIMF15 und fallen somit nicht unter die Bestimmungen für Massivholz (engl. "non manufactured wood"). Die bei Massivholzpaletten geforderte Behandlung oder Begasung mit dem Insektizid Methylbromid sowie eine IPPC-Markierung sind für INKA-Paletten nicht notwendig!
Ihr Vorteil: Problemloser Export in alle Länder weltweit!
Übersicht "Einfuhrbestimmungen für Holzverpackungen"
INKA-uebersicht_import_wpm_2009-06_de.pdf
Kostenlose Herstellerbescheinigungen und Exportdokumente für die USA, Kanada, Mexiko, Chile und andere Länder finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema "Einfuhrbestimmungen für Holzverpackungen" finden Sie hier:
https://www.ippc.int/
[Die IPPC ist eine Unterorganisation der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (United Nations Food and Agriculture Organization, FAO)]
http://www.bba.de/
Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
