Exportpaletten von INKA-Paletten

Export weltweit? ISPM15? Kein Problem mit INKA-Paletten!
Unsere Exportpaletten
- benötigen keine IPPC-Markierung für den Export
- können auf teure Hitzebehandlung
und Methylbromid-Begasung verzichten - brauchen kein Pflanzengesundheitszeugnis
- lassen sich platzsparend bevorraten
- gibt es auch in ISO-Container-gerechten Palettenformaten
Ihre Vorteile: Sie sparen Zeit, Ärger und Geld!
Übersicht "Einfuhrbestimmungen für Holzverpackungen" [PDF] (280 kb)
Kostenlose Herstellerbescheinigungen und Exportdokumente für die USA, Kanada, Mexiko, Chile und andere Länder finden Sie hier zum Download.
Holzpaletten müssen für den Export extra behandelt werden
Holzpaletten haben sich für die Warenströme um und auf der ganzen Welt unverzichtbar gemacht und rationalisieren die Verladeprozesse bei Exporteuren und Importeuren. Sie beschleunigen die Warenumschläge in Seehäfen und auf Flugplätzen. Eine Palette darf keinesfalls aus edelstem Gehölz, ohne Astloch und Rindenanteil sein, sondern muss aus den preiswertesten Teilen des Baumes stammen, aus der so genannten Seitenware. Diese Seitenware ist der äußere Bereich des Stammes, der am häufigsten von Schädlingen befallen ist. Bei der Verarbeitung der Seitenware zu Holzpaletten und Holzverpackung werden diese Schädlinge jedoch nicht automatisch abgetötet oder entfernt. Dadurch sind schon viele Insekten auf weltweite Reisen geschickt worden. Gelangen derartige Schädlinge im Zielland wieder in die Natur, können sie auf geänderte Lebensverhältnisse treffen. Eine Sirexwespe hat kaum Fressfeinde oder Konkurrenz in Australien. Sie wird sich dort deshalb explosionsartig vermehren. Ähnliche Probleme gibt es mit europäischen Borkenkäfern in Nordamerika oder mit asiatischen Insekten in Europa oder Amerika.
Viele Länder schützen deshalb Ihre Wälder, indem sie Einfuhrbestimmungen für Holzpaletten einführten. Durch Hitzebehandlung oder auch durch Begasung von Holzpaletten mit Methylbromid können Holzpaletten als schädlingsfrei betrachtet werden. Vor einigen Jahren noch gab es je nach Land sehr unterschiedliche Vorgaben für die Behandlung. In vielen Fällen wurde deshalb von Exporteuren eine Pflanzengesundheitszeugnis vom zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst angefordert, um sicher zu gehen, dass die Palette schädlingsfrei ist. Inzwischen haben viele Länder ihre Bestimmungen der Richtlinie ISPM 15 angepasst, die der IPPC erarbeitet hat.
Unsere Exportpaletten müssen nicht behandelt werden
Exportpaletten von INKA-Paletten bestehen aus getrockneten Holzspänen und werden unter Druck und Hitze formgepresst, ähnlich wie eine Spanplatte (engl. "particle board").
Unsere Exportpaletten gelten als "processed wood" im Sinne der ISPM 15 / NIMF 15 und fallen somit nicht unter die Bestimmungen für Massivholz (engl. "non manufactured wood"). Die bei Massivholzpaletten geforderte Behandlung oder Begasung mit dem Insektizid Methylbromid sowie eine IPPC-Markierung sind für INKA-Paletten nicht notwendig! Seit Jahren gelten sie deshalb als Exportpaletten schlechthin. Exporteure nennen sie auch Sirexpaletten, Australienpaletten, Chinapaletten, USA-Paletten etc. Pflanzengesundheitszeugnisse waren auch in der Vergangenheit für Pressholzpaletten nicht nötig, ebenso wenig für andere Spanplatten oder OSB-Platten. Exportpaletten aus Pressholz können hinsichtlich der Einfuhrbestimmungen für Holz genauso verwendet werden wie Kunststoffpaletten. Eine Hitzebehandlung oder IPPC-Markierung sind für unsere Exportpaletten unnötig.